Ressourcen schonen - Kreisläufe schliessen
Sanchen Consulting GmbH

Zielvereinbarungen mit Bund und Kanton

Was ist eine Zielvereinbarung? 

Gilt für die Schweiz: Zielvereinbarungen unterstützen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, ihre Energieeffizienz zu steigern und ihre CO2-Emissionen zu senken. Sie werden zwischen Unternehmen und Bund verbindlich vereinbart. Der Abschluss und die Einhaltung einer Zielvereinbarung ist eine wichtige Voraussetzung, um eine Verminderungsverpflichtung (CO2-Abgabebefreiung) und/oder eine Rückerstattung des Netzzuschlags auf elektrischen Strom zu erhalten. Zudem erkennen die meisten Kantone die Zielvereinbarungen mit dem Bund für den Vollzug des Grossverbraucherartikels an.

Wann braucht Ihr Unternehmen eine Zielvereinbarung?

Sie brauchen eine Zielvereinbarung, wenn Ihr Unternehmen

  • Grossverbraucher ist, d.h. pro Jahr mehr als 500 MWh Elektrizität oder mehr als 5'000 MWh Wärme verbraucht (Grossverbraucherartikel). Dann sind Unternehmen in den meisten Kantonen verpflichtet, einen Zielvereinbarung abzuschliessen.
  • die CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe zurückerstattet bekommen möchte. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese Abgabe bei der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV zurückfordern.
  • den Netzzuschlags auf elektrischen Strom zurückerstattet bekommen möchte. Unter bestimmten Voraussetzungen können stromintensive Unternehmen den Netzzuschlag zurückfordern.
  • sich freiwillig für die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduktion von Treibhausgasemissionen einsetzen möchte, dann können Sie ebenfalls eine Zielvereinbarung abschliessen. Damit zeigen Sie auch nach aussen Ihr Engagement.


Für Liechtenstein gilt: Wenn Sie die CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe zurückerstattet bekommen möchten, dann braucht Ihr Unternehmen ebenfalls eine Zielvereinbarung. Einen Grossverbraucherartikel gibt es in Liechtenstein nicht, auch der Netzzuschlag auf Strom kann nicht zurückgefordert werden.

Wir erarbeiten mit Ihnen eine Zielvereinbarung über die Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW und betreuen Sie im Monitoring.

 

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